Wie wäre es mit einer Spende oder
Zustiftung an die
Annalise-Wagner-Stiftung?
Finanzielle Förderung ist auch mit kleinen Beträgen eine große Hilfe!
Jeder Euro Ihrer Spende oder Zustiftung wird für den gemeinnützigen
Stiftungszweck eingesetzt und hilft nachhaltig, Regionalliteratur aus
oder über Mecklenburg-Strelitz zu fördern und die Aufarbeitung
mecklenburgischer Kulturgeschichte zu unterstützen. Jede
Zustiftung
geht „für ewig“ in das Stiftungskapital ein,
aus dessen Zinsen die Stiftungsarbeit finanziert wird, jede
Spende hilft
zeitnah, aktuelle Stiftungsprojekte zu verwirklichen.
Spenden-Konto
320
0012 462
Bankleitzahl
150 50 200
Sparkasse Neubrandenburg -
Demmin
Die Annalise-Wagner-Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung anerkannt
und stellt Zuwendungsbestätigungen für die Steuererklärung aus. Der
Staat fördert Zustiftungen und Spenden an gemeinnützige Stiftungen
durch Steuervergünstigungen.
Das
"Gesetz
zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements"
(ab 21. September 2007 rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft) legt u.
a. fest:
Ab 2007 erhöht sich die Höchstgrenze für den Spendenabzug auf 20
Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte und ist zeitlich unbegrenzt
vortragsfähig.
Wenn Unternehmen spenden, können sie vier Promille der Summe der
gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.
Gern schickt Ihnen die Annalise-Wagner-Stiftung ausführliche
Informationen zu oder freut sich auf ein persönliches Gespräch rund um
die Stiftungsarbeit!
Annalise-Wagner-Stiftung
c/o Regionalbibliothek Neubrandenburg
Stargarder Straße 8 17033
Neubrandenburg
Telefon 0395 / 5551333, Fax 0395 / 5551348
stiftung.bibl@neubrandenburg.de
|