Mit einer Zuwendung ab 150
Euro können Sie die Annalise-Wagner-Stiftung als Zustifter fördern.
Ihre Zustiftung geht direkt in das Stiftungskapital ein, bleibt ewig
erhalten und kann mit ihren Zinserträgen die Stiftungsarbeit
besonders nachhaltig unterstützen.
Die
Annalise-Wagner-Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung gesetzlich
verpflichtet, das ihr von Annalise Wagner testamentarisch
anvertraute Stiftungskapital in Höhe von 98.081 Mark zu erhalten,
Zinsen aus der mündelsicheren Anlage des Stiftungskapitals zu
erzielen und mit diesen Zinserträgen sowie Spenden ihren
Stiftungszweck zu erfüllen. Sehr niedrige Zinssätze für mündelsichere
Anlagen und sinkende reale Kaufkraft beschränken z. Z. die
Wirksamkeit der Zinserträge spürbar. Die Erhöhung des
Stiftungskapitals durch Zustiftungen ist deshalb für jede Stiftung
„lebensnotwendig“, um die Stiftungsarbeit nachhaltig zu sichern.
Entscheiden Sie sich für eine Zustiftung an die
Annalise-Wagner-Stiftung, geht Ihre Zuwendung für ewig in das
Stiftungskapital ein, wird nie „verbraucht“, sondern hilft durch
ihren Zinsertrag über viele Jahre, Stiftungsarbeit finanziell möglich
zu machen. Da erst der Zinsertrag der Zustiftung für die
Stiftungsarbeit wirksam wird, sind Zustiftungen ab 150. – Euro
sinnvoll.
Damit Ihre Zuwendung als Zustiftung in das Stiftungskapital eingehen
darf, muss nachweisbar sein, dass Sie diese besondere Form der
Unterstützung wünschen. Bitte vermerken Sie deshalb
„Zustiftung“ als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger
oder teilen Sie der Stiftung Ihren Entschluss in einem kurzen
Anschreiben mit!
Die Annalise-Wagner-Stiftung ehrt, falls nicht anders gewünscht,
das bürgerschaftliche Engagement ihrer Zustifter durch ein öffentliches
Dankeschön und den Eintrag in die Zustifter-Ehrentafel
in der Neubrandenburger Regionalbibliothek und in der
Stiftungs-Homepage, überreicht eine Zustifter-Urkunde und
informiert jeden Zustifter regelmäßig über die Stiftungsarbeit.